Lösungen für Flottenbetreiber

Für alle rein elektrischen betriebene Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark erhalten Sie eine jährliche THG-Prämie für Ihre CO2-Einsparungen.

Wer ist berechtigt?

Alle Elektroautos bei denen Ihr Unternehmen als Fahrzeughalter eingetragen ist, sind automatisch für den THG-Quotenhandel qualifiziert. Elektroautos sind hierbei gemäß der aktuellen Gesetzgebung beschränkt auf reine Batterieelektrofahrzeuge (nicht Hybrid!). Umfasst sind danach die Fahrzeugklassen M1, N1 und teilweise N2. In Kürze sollen ebenfalls Busse (N3) aufgenommen werden.

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Auszahlung für eFlottenbetreiber

Wie funktioniert es?

Um für Ihre elektrische Flotte die jährliche THG-Prämie zu erhalten, müssen Sie lediglich auf unserer digitalen Plattform die entsprechenden Fahrzeugscheine hochladen. Den Rest übernehmen wir.
Nach dem Upload übernimmt eine künstliche Intelligenz die Datenerfassung, Auslesung und Validierung der Dokumente. Hierbei erhalten Sie eine Rückmeldung in Echtzeit, wenn Daten unvollständig sind oder noch Angaben fehlen. Anschließend kann der THG- Vermarktungsprozess live im Kundenkonto eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, die eigene Fahrzeugflotte zu verwalten, eAutos an und abzumelden und eine Übersicht über bereits ausgezahlte Erlöse, bzw. dessen Abrechnung zu erhalten.

Wie hoch ist die THG-Prämie?

Je nach gewählter Prämien-Option und Anzahl der Elektroautos in der Flotte können Zusatzerlöse bis 400€ je Fahrzeug erzielt werden.

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Wie und wann erhalte ich die Zahlungen?

Unsere ausgewiesene THG-Prämie ist netto, die USt. wird separat ausgewiesen. Eine Abrechnung erfolgt monatlich im Gutschriftsverfahren. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine Zertifizierung der THG-Quote durch das deutsche Umweltbundesamt, die erwartete
Bearbeitungsdauer liegt bei 2-3 Wochen.

Warum über ZusammenStromen anmelden?

Als ein auf den THG-Quotenhandel spezialisiertes Unternehmen bieten wir folgende Vorteile mit unserer digitalen Infrastruktur.

  • Schnelle und garantierte Auszahlung

  • Einfacher Massenupload für beliebig viele Fahrzeugscheine

  • Netto-Auszahlung für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen

  • Steuerrechtlich korrekte Abrechnung im Gutschriftsverfahren

  • Fahrzeugübersicht von allen angemeldeten eAutos

  • Digitale Plattform mit detailreicher Darstellung aller Bearbeitungsprozesse

Wie setzt sich die Anrechnung zusammen?

Die Anrechnung für nicht-öffentlichen Ladestrom erfolgt über Schätzwerte. Diese Schätzwerte basieren auf realen Daten und simulieren das typische Fahrverhalten in Deutschland. Hierbei werden ca. 80% der Gesamtmenge des Stroms privat und 20% öffentlich geladen. Hierbei wird nur der private Teil berücksichtigt.

Verteilung der Ladestromschätzwerte

Auszahlung für eFlottenbetreiber

THG-Quote

Elektrisch angetriebene Fahrzeuge verursachen nachweislich weniger CO2-Emissionen als Verbrenner. Sie helfen daher, aktiv mit CO2 einzusparen und diese Emissionseinsparungen können über die Treibhausgasminderungsquote vermarktet werden.

Mehr zur THG-Quote

Unser Service

In einem ersten Schritt registrieren und zertifizieren wir Ihre erreichten Treibhausgaseinsparungen bei den entsprechenden Behörden. Anschließend vermarkten wir die erzielten Emissionseinsparungen gebündelt zu Bestpreisen am THG-Markt. Durch langfristige Abnahmeverträge ermöglichen wir es Ihnen, sichere und dauerhafte Zusatzerlöse für Ihre Flotte zu erzielen. Ihr Vorteil: Kein Aufwand. Keine Kosten. Wir übernehmen alle erforderlichen Prozesse und bieten eine Lösung aus einer Hand.

Zertifizierung und Einreichung

1. Zertifizierung und Einreichung

THG-Quotenvermarktung

2. THG-Quotenvermarktung

Sichere und langfristige Abnahme

3. Sichere und langfristige Abnahme